Werdet AIDA Küstenkinder
Ein ganz besonderes Erlebnis
Einmal in DEN Handballtempel einzulaufen, in dem sonst nur die Handballstars auf die Platte dürfen? Und das auch noch vor über 10.000 Zuschauern? Das ermöglichen wir euch!
Die ersten Heimspiele des Saison 2024/2025 sind terminiert und ihr könnt euch ab sofort wieder als Einlaufkinder bewerben! Alle aktuell verfügbaren Spiele findet ihr unten im Anmeldeformular, sobald ihr euch für weitere Spiele als AIDA Küstenkinder bewerben könnt, erfahrt ihr das hier oder auf unseren Social Media Kanälen.
16 Kinder einer Vereinsmannschaft haben die Möglichkeit als AIDA Küstenkinder zwischen der Gastmannschaft und dem THW Kiel mit unserem Maskottchen Hein Daddel einzulaufen. Die jeweilige Mannschaft wird durch unseren Hallensprecher in der Wunderino Arena begrüßt und anschließend von unserer THW-Mannschaft abgeklatscht. Beim Auslaufen der Mannschaft nach dem Spiel können die AIDA Küstenkinder sich mit den Spielern fotografieren lassen. Außerdem schenken wir euch ein T-Shirt, was ihr natürlich als Erinnerung mit nach Hause nehmen könnt.
Ab sofort könnt ihr euch über das untenstehende Formular als AIDA Küstenkinder in der DAIKIN HBL bewerben. Bitte gebt bei der Bewerbung alle Spiele an, an denen ihr Zeit und Lust habt.
Folgende Voraussetzungen müsst ihr erfüllen:
- Zehn bis maximal 16 Teammitglieder einer Kinder- und Jugendmannschaft die eine Sportart, egal welche, betreiben
- Die Teilnehmer müssen mindestens acht Jahre und maximal 14 Jahre alt sein
- Maximal zwei Betreuer begleiten die Mannschaft am Spieltag
Aufgrund der hohen Auslastung bei unseren Bundesliga-Spielen stehen keine Ticket-Kontingente für mitreisende Angehörige, Fans und weitere Vereinsmitglieder bereit. Zusätzliche Eintrittskarten müssen somit bitte eigenständig in unserem Ticket-Online-Shop oder an den bekannten Vorverkaufsstellen gebucht werden.
Diese Highlights erwarten euch:
- Mit den Handballstars als Einlaufkinder in die Wunderino Arena einlaufen (bis zu 16 Kinder)
- Sitzplätze für bis zu 16 Einlaufkinder und zwei Betreuer*innen direkt hinter dem Tor
- Ein eigenes T-Shirt für jedes Kind zum Mitnehmen
- Exklusive Betreuung mit einem Blick hinter die Kulissen
Teilnahmebedingungen
Bewerben können sich Vereinsmannschaften mit Kindern und Jugendlichen von acht bis 14 Jahren. Für die Teilnahme ist die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Bei den Heimspielen der DAKIN Handball-Bundesliga und des DHB-Pokals haben jeweils mindestens zehn und maximal 16 Kinder einer Vereinsmannschaft die Möglichkeit, zusammen mit dem THW-Maskottchen Hein Daddel in die Wunderino Arena einzulaufen.
Die endgültige Vergabe des Termins obliegt der THW Kiel Handball Bundesliga GmbH. Das Gewinner-Team wird mit einem entsprechenden Zeit-Vorlauf per E-Mail kontaktiert. Eine Barauszahlung oder ein Umtausch des Preises ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Einlaufkinder müssen am Spieltag eine Stunde vor Spielbeginn an der Wunderino Arena eintreffen. Mitzubringen sind saubere Turnschuhe, sowie möglichst einheitliche Sporthosen. Weitere Informationen zum Ablauf erhalten Sie in direkter Kommunikation mit dem Verantwortlichen des THW Kiel.
Die T-Shirts dürfen die Kinder selbstverständlich als Erinnerung an den großen Tag behalten.
Im Gewinn ist jeweils eine Tageskarte für die Kinder sowie zwei erwachsene / erziehungsberechtigte Begleitpersonen pro Vereinsmannschaft enthalten.
Die THW Kiel Handball Bundesliga GmbH haftet nicht für unmittelbare oder Folgeschäden, die den Teilnehmern durch die Teilnahme an den Einlaufkindern bei den Heimspielen des THW Kiel entstehen.
Die Teilnehmer bzw. deren gesetzliche Vertreter erklären sich mit Folgendem unwiderruflich einverstanden: Die im Rahmen der Einlaufkinder zu den Heimspielen des THW Kiel angefertigten Bild- und Videoaufnahmen, auf denen möglicherweise die teilnehmenden Kinder und/oder Begleitpersonen der teilnehmenden Vereinsmannschaften zu sehen sind, dürfen von der THW Kiel Handball Bundesliga GmbH in unveränderter oder veränderter Form ohne zeitliche, örtliche oder inhaltliche Einschränkungen selbst oder durch Dritte, die mit Ihrem Einverständnis handeln, in Druckpublikationen, Online-Medien und auf den Websites der oben genannten Veranstalter sowie in den sozialen Netzwerken im Internet veröffentlicht werden.