Ticket-Info
Allgemeine Tickethinweise
Anwurfzeiten, bzw. Spieltage, können sich aufgrund von Live-TV-Übertragungen kurzfristig ändern. Es gibt keinen Ersatz bei Spielverlegungen, Tickets behalten ihre Gültigkeit. Es gelten die ATGB. Bitte informieren Sie sich über den aktuellen Spieltermin über die Tagespresse und/oder über die THW Kiel-Homepage
In allen unteren Reihen der Kurvenbereiche kann es aufgrund der Live-TV Produktion teilweise zu Sichteinschränkungen kommen.
Vor den Kurvenblöcken im 1. Rang C und 1. Rang D platzieren sich während der Heimspiele -sitzend und stehend- unsere THW-Trommler der Fanclubs für die lautstarke Unterstützung unserer Zebras auf dem Feld. Diese Unterstützung überträgt sich auf das komplette Arenarund, besonders aber in die Blöcke im 1. Rang C und 1. Rang D. Deshalb kann es in diesen Bereichen zu einer besonders lauten Atmosphäre und Sichteinschränkungen kommen. Dies ist vor dem Erwerb von Ticket zu beachten. Sitzplätze in den unteren Reihen sind deshalb preislich vergünstigt eingestuft.
Der Gästeblock befindet sich im 4. Rang im Block B6. Der Stehplatzbereich für Gästefans befindet sich im 4. Rang angrenzend zum Block B6. Gästetrommeln, max. 5 Stück, sind nur im Stehplatzbereich erlaubt.
Kinder unter 6 Jahren können für die Veranstaltung eine Kinderkarte ohne Sitzplatzanspruch erhalten (Schoßkarte). Diese berechtigt in Begleitung eines Erziehungsberechtigten mit gültiger Eintrittskarte zum Besuch des Spiels und wird für 2,- € angeboten. Hierzu im THW-Ticket-Shop im gewählten Spiel unter "Stadionbereich" Kinderkarten auswählen und dann auf Platzvorschlag klicken. Am Spieltag können Kinderkarten auch noch in der THW-FANWELT erworben werden. Aus versicherungstechnischen Gründen ist die Anzahl der Kinderkarten begrenzt, diese werden nur solange der Vorrat reicht angeboten.
Bitte beachten Sie, dass mobile Tickets per Email versendet werden. Der versendete QR-Code kann dann direkt in Ihrer Passbook-App Apple Wallet abgespeichert werden. Es ist kein Ticketausdruck mehr notwendig. Eine helle Displayeinstellung Ihres Mobiltelefons und der Verzicht auf spiegelnde Displayfolien sind zum problemlosen Einchecken am Eingang der Wunderino Arena Kiel notwendig.
Bitte beachten Sie, dass print@home Tickets in A4 Format in guter Qualität ausgedruckt vorliegen müssen, um Zutritt zur Halle zu bekommen.
Es stehen nur insgesamt 12 Rollstuhlfahrerplätze für die THW Kiel Heimspiele zur Verfügung. Diese befinden sich im 2. Rang (Block C3 oder Block D3 und vor den Säulen auf der Geraden) und werden ausschließlich über die THW-Geschäftsstelle/THW-FANWELT vergeben, soweit verfügbar. Anfragen richten Sie bitte an tickets@thw-handball.de.
Die Wunderino Arena in Kiel
Hier schlägt das Herz des deutschen Handballs und des THW Kiel: Die traditionsreiche Wunderino Arena ist der Inbegriff für eine hochemotionale Atmosphäre und friedliche Handball-Stimmung. Die am 17. Juni 1951 eingeweihte Arena, die bis Anfang 2008 den Namen „Ostseehalle“ und bis 2020 den Namen "Sparkassen-Arena-Kiel" trug, wurde mehrfach umgebaut, erweitert und modernisiert. Einst aus der Stahlkonstruktion eines demontierten Flugzeughangars aus List (Insel Sylt) entstanden, ist die Wunderino Arena spätestens seit den vorerst letzten umfangreichen Umbaumaßnahmen, bei denen unter anderem der 4. Rang im neuen „Flügeldach“ und die 3.200 Quadratmeter große Glasfassade geschaffen wurden, ein Schmuckstück im Herzen der Landeshauptstadt Kiel - nur wenige Geh-Minuten vom Bahnhof entfernt.
Die „Kathedrale des Handballs“, wie die seit Jahrzehnten bei jedem Bundesliga-Heimspiel ausverkaufte Wunderino Arena von den Gegnern ehrfürchtig genannt wird, verwandelt sich mit den „Zebras“ in einen schwarz-weißen Hexenkessel aus 10.285 Fans – die zum Teil direkt am Feld sitzend auf Tuchfühlung mit den Stars gehen können. In der vergangenen Saison besuchten rund 250.000 Zuschauer die Heimspiele des THW Kiel in der Bundesliga und der Champions League – so viele Heimspiel-Zuschauer hatte weltweit kein zweiter Handballverein. Egal, ob die Wunderino Arena nun „Handball-Tempel“, „Kathedrale“ oder – wie die Kieler liebevoll sagen – „zweites Wohnzimmer“ genannt wird: Hier lebt der Handball, hier lebt der Mythos. Mehr Live-Handballerlebnis geht nicht!
Weitere Infos zur Wunderino Arena
- Baujahr: 1951
- Umbau/Sanierung: 2001 (u.a. Erweiterung um den 4. Rang)
- Barrierefreie Halle: ja
- mit Zugängen: 2
- mit sanitären Anlagen: 2
- mit Plätzen: 12
- 10.285 gesamt; davon:
- 8.785 Sitzplätze
- 1.200 Stehplätze
- 300 Business Seats
- 11 VIP-Logen für 10 bis 14 Besucher
- 2 Seminarräume für je 300 Teilnehmer
- 4.700m² Fläche für foyerartige Nutzung
- 650m² Verkaufsflächen in den Seitenfoyers
- 280m² Gast- und Tagungsraum
- 930m² Bürofläche im Vorbau
- 270m² Anlieferhof für drei Eurotrucks
- 4 Garderoben
- 3 Aufzüge
- 13 Shops; davon:
- 11 Gastronomie
- 2 Fanshops
Mit dem #SH_WLAN können Sie in der Wunderino Arena ganz einfach und sorgenfrei im Internet surfen: Einfach mit Smartphone, Tablet oder Laptop einloggen, Nutzungsbedingungen (AGB) bestätigen und schon kann es losgehen – ohne zeitliche Begrenzung, ohne Limitierung des Datenvolumens und ohne Registrierung. Mit nur einem Login können Sie alle Standorte des #SH_WLAN in Schleswig-Holstein nutzen.
Alle Informationen zu #SH_WLAN finden Sie unter www.sh-wlan.de.
- Mit dem Besuch des Arenabereichs der Wunderino-Arena, Europaplatz 1, 24103 Kiel, erkennt jeder Ticketinhaber diese Besucherregeln an und erkennt diese als verbindlich an. Jeder Ticketinhaber ist gehalten, mit der Polizei, der THW Kiel Handball-Bundesliga GmbH & Co. KG (im Folgenden „Verein“ genannt), Ziegelteich 30, 24103 Kiel (Verwaltungs- und Serviceanschrift: Rehmkamp 1, 24161 Altenholz), E-Mail: info@thw-handball.de, Tel: +49 (0)431 67039-0, dem Sicherheitspersonal und der Arenaverwaltung bei der Überprüfung seiner Identität zu kooperieren und die Beschlagnahme von verbotenen Gegenständen, die sich in seinem Besitz befinden, zu dulden.
- Die Wahrnehmung des Hausrechts steht dem Verein oder vom Verein beauftragten Dritten jederzeit zu. Den Anordnungen des Vereins, der Polizei, des Sicherheitspersonals und der Arenaverwaltung im Vorfeld, während und im unmittelbaren Anschluss an eine Veranstaltung ist stets Folge zu leisten.
- Sollten zur Abwehr von Gefahren, z.B. zum Gesundheitsschutz im Pandemiefall, Anordnungen der zuständigen Behörden erfolgen oder mit den Behörden abgestimmte Sicherheitskonzepte zum Einsatz kommen, so ist den darin aufgeführten Regelungen und Konsequenzen im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsbesuch Folge zu leisten.
- Zum Arenazutritt berechtigt ist daher nur, wer ein gültiges bzw. elektronisch freigeschaltetes Ticket besitzt und einen gültigen, zur Prüfung einer etwaigen Ermäßigungsberechtigung tauglichen Nachweis sowie einen gültigen, zur Identifikation geeigneten amtlichen Ausweis mit sich führt. Beide Dokumente sind auf Verlangen der Polizei, des Vereins und/oder des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Der Zutritt zur Arena kann dennoch verweigert werden, wenn
- der Kunde sich weigert, sich vor Betreten des Arenaeingangs und/oder im Arena-Innenraum einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen, und/oder
- der Kunde im Rahmen derselben Veranstaltung die Arena bereits einmal betreten und anschließend wieder verlassen hat; in diesem Fall verliert das Ticket seine Gültigkeit. Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Kunden bzw. des Ticketinhabers auf anteilige Entschädigung.
- Jeder Ticketinhaber hat denjenigen Platz in der Arena einzunehmen, der auf seinem Ticket vermerkt ist bzw. für den sein Ticket Geltung hat. Davon abweichend ist der Ticketinhaber im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung verpflichtet, auf Anordnung des Vereins oder des Sicherheitspersonals, einen anderen Platz einzunehmen -auch in einem anderen Block-, sofern dies aufgrund eines gewichtigen sachlichen Grundes (z. B. Sicherheitsaspekte) erforderlich ist; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Der Verein behält sich vor, dem Ticketinhaber auch aus sonstigen sachlichen, vom Verein nicht zu vertretenen Gründen einen anderen vergleichbaren Platz zuzuweisen.
- Im Stehplatzbereich im 3. und 4. Rang ist freie „Platzwahl“. Insbesondere in diesen Bereichen kann es durch das Hintereinanderstehen in mehreren Reihen zu Sichtbehinderungen kommen. Platzreservierungen im Stehplatzbereich sind nicht erlaubt. Der Verein behält sich vor, Teilbereiche im Stehplatzbereich für eigene Zwecke abzusperren, bzw. zu nutzen. Reklamationen oder Ersatzansprüche auf Grund dieser Einschränkungen sind ausgeschlossen.
- Jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, sich in der Arena so zu verhalten, dass die Rechtsgüter des Arena-Betreibers, des Vereins, der Spieler, der Zuschauer und allen anderen bei Veranstaltungen in der Arena anwesenden Personen möglichst nicht beeinträchtigt und/oder gefährdet werden. Diese Verhaltensregel bezweckt auch die Vermeidung von materiellen und immateriellen Schäden des Heim- und/oder Gastclubs durch die Verhängung sog. Verbandsstrafen wegen des Fehlverhaltens von Heim- und/oder Gastzuschauern.
- Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Ticketinhabern bzw. Kunden gegen die nachfolgend aufgeführten Verhaltensregeln, die im gesamten Arenabereich gelten sowie, wenn nicht explizit auf den Arenabereich beschränkt, ebenfalls bei vom Verein veranstalteten bzw. organisierten Fahrten/An- und Abreisen zu Spielen oder sonstigen Veranstaltungen des Vereins, ist der Verein, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt, entschädigungslos von Ticketinhabern bzw. Kunden mitgeführte verbotene Gegenstände zu beschlagnahmen, und/oder Ticketinhabern bzw. Kunden entschädigungslos den Zutritt zum Arenabereich und/oder zum Veranstaltungsort zu verweigern und/oder sie der Arena bzw. des Platzes zu verweisen.
- Insbesondere ist es allen Ticketinhabern und/oder Kunden untersagt,
- ohne entsprechende Erlaubnis das Spielfeld zu betreten und/oder Absperrungen unbefugt zu passieren;
- offensichtlich alkoholisiert, unter Drogeneinfluss stehend und/oder vermummt zu sein, sich gewalttätig oder in sonstiger Weise wider die öffentliche Ordnung zu verhalten oder die Besorgnis eines solchen Verhaltens zu erwecken;
- die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Waffen, Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können, ätzende und leicht entzündbare Substanzen, Flaschen aller Materialien, Dosen oder sonstige aus zerbrechlichem, splitternden oder besonders hartem Material bestehende Behältnisse, Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen und/oder -pulver, bengalische Feuer und andere pyrotechnische Gegenstände und Stoffe bzw. Stoffgemische, Laser-Pointer, sperrige Gegenstände, Trillerpfeifen, Megaphone, Gasdruckfanfaren, Klatschbretter, Vuvuzelas, nicht der Arena erworbene Getränke, illegale Drogen, Tiere sowie sonstige Gegenstände, die geeignet sind, die Sicherheit im und rund um die Arena, andere Besucher, Spieler und/oder Offizielle zu gefährden oder unangemessen zu beeinträchtigen;
- die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Rassistische, fremdenfeindliche und/oder rechts- bzw. linksradikale Propagandamittel, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese in der Arena unangemessen zur Schau gestellt werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen im gesamten Arenabereich verboten.
- Der Aufenthalt in der Arena zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von Spieldaten ist nur mit vorheriger Zustimmung durch den Verein und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ohne vorherige Zustimmung durch den Verein ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Verwendung. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Verein. In jedem Fall ist es untersagt, ohne vorherige Zustimmung durch den Verein Bild-, Ton- und/oder Videoaufnahmen, live oder zeitversetzt zu übertragen und/oder im Internet, insbesondere auf Social-Media-Plattformen und/oder Apps, über Internet und/oder anderen Medien (einschließlich Mobile Devices, wie z.B. Smartphones, Tablets etc.) öffentlich wiederzugeben und/oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die bestimmungsgemäß für solche Aktivitäten benutzt werden, dürfen ohne vorherige Zustimmung durch den Verein oder eines vom Verein autorisierten Dritten nicht ins Stadion gebracht werden. Der Verein ist ermächtigt, unter Verstoß gegen diese Bestimmung übertragene und/oder öffentlich wiedergegebene Aufnahmen zu löschen oder löschen zu lassen. Der Verein ist weiter ermächtigt, darüberhinausgehende Ansprüche gegen den Zuschauer im eigenen Namen gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen.
- Der ungenehmigte Verkauf von Getränken, Lebensmitteln, Souvenirs, Bekleidungsware, Werbeartikel, Fan-Artikel und/oder anderen kommerziellen Artikeln ist untersagt.
- Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist das Mitführen folgender Gegenstände im gesamten Arenabereich nur mit vorheriger Zustimmung des Vereins erlaubt: Fahnen- und Transparent-Stangen, Spruchbänder, Banner, Fahnen und Transparente mit einer Fläche von mehr als 1 qm, mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente und/oder Geräte zur Geräusch- und/oder Sprachverstärkung.
- Für jeden Verstoß gegen die vorgenannten Verbote kann der Verein die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- € verlangen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich der Verein das Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagung verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Arenaverbot auszusprechen und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.
Anreise zur Wunderino Arena in Kiel
Über die A 21/ B404 / B4 aus Richtung Süden und Osten Fahren Sie in Kiel am Barkauer Kreuz auf die B76 / Theodor-Heuss-Ring (Richtung Eckernförde) bis zur Abfahrt Kiel-Zentrum. Von dort geht es auf dem Westring geradeaus bis zur Kreuzung Schützenwall. Dort biegen Sie rechts ab und fahren dann direkt auf den Exerzierplatz zu. Biegen Sie dort rechts ab.
Über die BAB 215 (aus Richtung HH / RD) Fahren Sie am Autobahnende einfach geradeaus weiter. So kommen Sie automatisch auf den Schützenwall und zum Exerzierplatz. Dort biegen Sie rechts ab und folgen der Parkplatzbeschilderung.
Über B 76/Olof-Palme-Damm (aus Richtung Norden) Nehmen Sie am Besten die Abfahrt Kronshagen Nord und biegen links ab auf die Eckernförder Straße. Über die Möllingstraße kommen Sie geradewegs zum Exerzierplatz.
Eine rechtzeitige Anreise wird empfohlen. Nur wenige Fußminuten von der Wunderino Arena finden Sie die Parkplätze Exerzierplatz (450 Stellplätze), Parkhaus Karstadt am Sophienblatt (610) und das Parkhaus ZOB (540). Außerdem steht der Wilhelmplatz als Parkfläche zur Verfügung. Bitte parken Sie nicht in ausgewiesenen Anwohner-Parkbereichen! Zudem führt die Stadt Kiel intensive Park-Kontrollen durch. Eine aktuelle Anzeige zu freien Parkplätzen bietet die Landeshauptstadt Kiel mit dem Parkleit-System auf ihrer Homepage an.
Die Wunderino Arena liegt im Herzen Kiels und ist in nur 5 bis 7 Gehminuten vom Hauptbahnhof erreichbar. Nahezu alle Buslinien der Kieler Verkehrsgesellschaft halten zudem im Nahbereich der Wunderino Arena. Haltestellen: „Andreas-Gayk-Straße“, „Ziegelteich“ oder „Exerzierplatz“.
Die Arena ist ab 2 Stunden vor Anwurf für die Gäste geöffnet. Logen und die VIP-Räume „Business Lounge“ und „Schweden“ öffnen 90 Minuten vor Anwurf.
Adresse Heimspielstätte des THW Kiel
Wunderino Arena
Europaplatz 1
24103 Kiel